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05.02.2007
Gesetzesänderung im eMail-Verkehr
Aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir Sie über die seit Anfang des Jahres geltende Gesetzesänderung in Deutschland bezüglich elektronischen Geschäftsbriefen/-eMails informieren.
Ob diese Neuerungen auch für den italienischen Markt gelten (z. B. bei grenzüberschreitendem eMail-Verkehr), ist noch unklar. Um unliebsame Überraschungen im Vorfeld auszuschliessen, sollte einfach die eMail-Signatur und das Impressum in allen Bereichen der elektronischen Post erweitert werden.
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Seit dem 01.01.2007 sind in geschäftlichen eMails bestimmte Angaben vorgeschrieben, wie sie seit längerem auch für Geschäftsbriefe gelten.
Bei GmbHs müssen demnach im geschäftlichen eMail-Verkehr künftig neben weiteren Informationen z. B. auch das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Handelsregisternummer aufgeführt sein.
Die IHK Mittlerer Niederrhein bietet hierzu ein Merkblatt als PDF-Datei zum Download an, aus dem ersichtlich ist, welche Angaben Sie in welcher Korrespondenz darstellen müssen.
WICHTIG:
Bitte prüfen Sie bei künftigen Newsletter-Aussendungen den Nachrichtentext sehr genau, ob Sie auch wirklich ein Impressum mit allen erforderlichen und vorgeschriebenen Informationen führen.
Weitere Links zum Thema:
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