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30.06.2011
Rechtssicherheit durch zertifizierte E-Mails
Ab kommendem November müssen alle Unternehmen, die seit 2009 gegründet wurden, beim Handelsregister ihre zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) angeben.
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Auch wenn der elektronische Briefkasten für Unternehmen nicht kostenfrei ist, und sowohl Sender als auch Empfänger bei diesem Dienst registriert sein müssen, bietet er doch einen entscheidenden rechtlichen Vorteil und Nutzen durch die vollständige Rückverfolgbarkeit der Email. Die über dieses System versendeten Emails haben im Schriftverkehr den selben rechtlich verbindlichen Stellenwert wie ein Einschreiben mit Rückantwort.
Trotz dieses entscheidenden Vorteils bleibt besonders der Aspekt des Datenschutzes kritisch zu hinterfragen, da alle gesendeten Emails über, von der staatlichen Datenbehörde DigitPA, definierten Hoster abgewickelt werden.
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